Pflege: Sozialausschuss gab grünes Licht für Reformen

Der Sozialausschuss hat gestern weitere Teile der Pflegereform beschlossen. Darunter befinden sich der Bonus für pflegende Angehörige und eine zusätzliche Urlaubswoche für Pflegepersonal ab 43 Jahren.

Kritik im Ausschuss kam laut Parlamentskorrespondenz von der SPÖ und von NEOS. Ihrer Meinung nach ändere sich am derzeitigen „Notstand“ durch die Maßnahmen nichts. Lediglich den einheitlichen Zeitgutstunden für Nachtdienste in Pflegeheimen stimmten die roten Abgeordneten zu.

Jährlicher Bonus von 1.500 Euro

Unter anderem stimmten die Abgeordneten der Regierungsfraktionen ÖVP und Grüne gemeinsam mit der FPÖ für die Maßnahme, pflegenden Angehörigen einen jährlichen Bonus von 1.500 Euro zu gewähren. Der Bonus hätte eigentlich bereits vor dem Sommer beschlossen werden sollen und wurde nun im zweiten Anlauf auf Schiene gebracht.

Anders als ursprünglich vorgesehen, wird er nun allerdings erst ab Mitte 2023 wirksam. Dafür werden auch Pensionisten und Pensionistinnen sowie Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen diesen Bonus erhalten. Voraussetzung für den Bonus ist, dass die Angehörigen seit mindestens einem Jahr einen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen pflegen und dieser Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe vier hat.

Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht überschreiten. Ursprünglich hätte der Pflegebonus – unabhängig vom Einkommen – nur Personen gebühren sollen, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige bzw. pflegender Angehöriger versichert sind.

Novelle des Zivildienstgesetzes

Einstimmig grünes Licht gaben die Abgeordneten im Sozialausschuss weiters für eine Novelle des Zivildienstgesetzes, mit der die Grundvergütung von Zivildienern ab 2023 von monatlich 362,60 Euro auf 500 Euro im Monat erhöht wird. Gleichzeitig soll das Zivildienstgeld, das bestimmte Rechtsträger vom Bund erhalten, um annähernd denselben Betrag (140 Euro) steigen.

Das betrifft etwa Rettungsorganisationen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Alten- und Pflegeheime sowie die Flüchtlings- und die Katastrophenhilfe, die künftig eine monatliche Ausgleichszahlung in der Höhe von 740 Euro bzw. 550 Euro je Zivildiener bekommen.