Japanisches Gericht: Schulausschluss wegen Date zulässig

Weil sie sich mit einem Burschen getroffen und damit gegen die Schulregel verstoßen hat, ist in Japan eine Schülerin zum Verlassen der Privatschule gedrängt worden. Ein Gericht sprach der inzwischen erwachsenen Frau heute Schadenersatz von 970.000 Yen (6.700 Euro) zu, befand jedoch zugleich die Schulregel für zulässig.

„In Anbetracht der Bildungsideale und -politik der Schule ist die Regel im Kontext sozialer Standards als Regel angemessen, um Schüler durch das Verbot von Dating dazu zu bringen, sich auf das Studium zu konzentrieren“, sagte der Richter laut der japanischen Nachrichtenagentur Kyodo.

Die damalige Oberstufenschülerin hatte 2019 in einem Gespräch mit einem Lehrer zugegeben, dass sie mit einem anderen Schüler ausging. Zwei Tage später sei sie vom Direktor gedrängt worden, die Schule zu verlassen, weil sie gegen die Schulordnung verstoßen habe.

Klage auf Schadenersatz

Sie klagte daraufhin den Schulbetreiber auf rund sieben Millionen Yen Schadenersatz. Sie habe seelisch gelitten, da sie wiederholt von ihren Lehrern befragt worden sei, ob sie Geschlechtsverkehr hatte.

Das Gericht befand, dass die Aufforderung zum Verlassen der Schule rechtswidrig sei, da die Frau praktisch gezwungen worden sei, die Schule abzubrechen. Die Schule behauptete, die Regel sei angemessen und der Schulleiter berechtigt gewesen, die Entscheidung zu treffen.