Pensionen: Mittelfristgutachten beschlossen

Die Alterssicherungskommission hat gestern die neuen mittelfristigen Pensionsgutachten beschlossen. Demnach werden die Ausgaben des Staates für die Pensionen von 26,1 Milliarden Euro heuer bis 2027 auf 37,9 Mrd. steigen.

Das Sozialministerium verwies darauf, dass die Pensionen laut dem Langfristgutachten bis 2070 gesichert sind. Für die Industriellenvereinigung (IV) ist dennoch „Handlungsbedarf evident“. Arbeiterkammer und ÖGB warnten hingegen vor Alarmismus.

Den größten Teil der Steigerung macht laut den Gutachten der Bundeszuschuss zur gesetzlichen Pensionsversicherung der Arbeitnehmer, Selbstständigen und Bauern mit einem Plus von 8,4 Mrd. aus, bei den Beamten beträgt das Plus 3,4 Milliarden Euro. Das Gutachten für die Beamten wurde in der Kommission einstimmig beschlossen, das andere mehrheitlich, teilte die stellvertretende Vorsitzende Ingrid Korosec (ÖVP) der APA mit.

Hohe Inflation und geringe Wachstumsraten als Gründe

Als Gründe für den mittelfristigen Anstieg der Pensionsausgaben werden – neben der demografischen Entwicklung – die hohe Inflation und die prognostizierten geringen Wachstumsraten für die kommenden Jahre genannt.

Die hohe Inflationsrate führt auch zu außerordentlich hohen Pensionsanpassungen, während umgekehrt mit dem geringen Wachstum ein Rückgang der Zahl der Beschäftigten und somit der Beitragseinnahmen zu erwarten ist, hieß es in einer Aussendung des Sozialministeriums.

Die Pensionistinnen und Pensionisten könnten „sich darauf verlassen, dass ihre Pension mit der Höhe der Inflation steigt“ – womit zwangsläufig auch die Ausgaben für die Pensionen steigen, erklärte Sozialminister Johannes Rauch (Grüne).

IV fordert Reformen

Für die Industriellenvereinigung waren die Gutachten Anlass, einmal mehr Reformen zu fordern: „Die Pensionskosten und der Zuschussbedarf aus dem Budget steigen massiv und engen damit die Spielräume für unverzichtbare Zukunftsinvestitionen deutlich ein“, sagte Generalsekretär Christoph Neumayer in einer Aussendung.

Gleichzeitig sei das faktische Pensionsantrittsalter in Österreich nach wie vor vergleichsweise gering und deutlich unter dem OECD-Schnitt. Deshalb pochte Neumayer darauf, „Frühpensionsschlupflöcher“ zu schließen, adäquate finanzielle Anreize für längeres Arbeiten zu gewähren und auch Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in den Arbeitsmarkt wirksam zu reintegrieren.

AK und Gewerkschaftsbund: Keine dramatische Entwicklung

Ganz anders sahen die Sache die AK und der Gewerkschaftsbund. In einer gemeinsamen Stellungnahme betonten sie, „das österreichische Pensionssystem ist sicher, und das auch noch in vielen Jahrzehnten“. Der Ausgabenanstieg liege grundsätzlich an der Teuerung und der Pensionierungswelle des geburtenstärksten Jahrgangs 1963 und sei „damit erwartbar und nachvollziehbar“. Die Entwicklung könne in keiner Weise als dramatisch eingeschätzt werden.

Uneinigkeit über die Notwendigkeit von Maßnahmen gab es auch in der nachmittäglichen Sitzung der Kommission. Eine Empfehlung, das faktische Pensionsalter an das gesetzliche heranzuführen und die Gesundheitsprävention zu verstärken, fand keine Mehrheit. Korosec, die diese angeregt hatte, bedauerte, dass es nicht zu einem solchen Impuls durch die Kommission kam.