Politikergehälter steigen um 5,3 Prozent

Die Politikergehälter steigen im kommenden Jahr um 5,3 Prozent. Der Rechnungshof veöffentlichte diese gesetzlich festgelegte Erhöhung heute im Amtsblatt der „Wiener Zeitung“. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung am 1. Jänner 2023 in Kraft.

Parteien halten an regulärer Erhöhung fest

Eine Änderung ist allerdings nicht in Sicht. Sowohl die Regierungsparteien als auch NEOS wollen an der regulären Erhöhung festhalten. Diese habe „den niedrigsten Wert aller Berufsgruppen“, hieß es auf APA-Anfrage aus dem ÖVP-Klub.

Der vom RH festgelegte Faktor betreffe „alle Politikerinnen und Politiker im Land, zum Beispiel auch die rund 2.100 Bürgermeister in den Gemeinden“.

„Die Erhöhung ist gesetzlich vorgesehen und soll auch so vorgenommen werden“, hieß es ähnlich aus dem Grünen Klub. Der stellvertretende NEOS-Klubobmann Nikolaus Scherak verwies im Ö1-Mittagsjournal darauf, dass man sich eine klare gesetzliche Regelung über die Berechnung des Anpassungsfaktors gegeben habe. Es wäre „absurd“, wenn die Abgeordneten mit sich selbst über eine Erhöhung verhandeln würden.

FPÖ kündigte Antrag an

Ebenfalls „absurd“ ist die Situation für FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz – aus seiner Sicht allerdings, dass Politiker eine Gehaltserhöhung bis zu 1.344 Euro monatlich bekommen, „während sich die Bevölkerung teilweise den Weg in die Arbeit nicht mehr leisten kann“.

Die FPÖ kündigte daher einen Antrag an, durch den Nationalratsabgeordneten eine Nulllohnrunde und Regierungsmitgliedern eine Gehaltskürzung verordnet wird.

Die SPÖ will den Inflationsausgleich nur bei Spitzenpolitikern aussetzen, meinte der stellvertretende Klubobmann Jörg Leichtfried ebenfalls im Mittagsjournal. Bürgermeister und Gemeinderäte sollen die reguläre Erhöhung bekommen.

Ausgangspunkt Nationalratsgehälter

Ausgangspunkt der „Bezügepyramide“ sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9.873 Euro brutto monatlich – um 497 Euro mehr als heuer (alle Werte auf ganze Euro-Beträge gerundet, Anm.).

Ausgehend von deren Gehältern werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet – mit einer gewissen Einschränkung: Weil für 2021 für die Bundespolitiker bis hinunter zur Klubobmann-Ebene sowie für die Volksanwälte und die RH-Präsidentin eine Nulllohnrunde beschlossen wurde, gilt für diese ein anderer Ausgangswert für die 5,3-prozentige Erhöhung, nämlich 9.536 Euro.

Bundespräsident an der Spitze

An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der 280 Prozent des Ausgangsbetrags und damit 26.701 Euro (plus 1.344) bekommt vor Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit 23.840 Euro Monatsgage (plus 1.200) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 20.979 (plus 1.056 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 19.745 Euro (plus 994), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.

Minister erhalten kommendes Jahr 19.072 Euro (plus 960). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 16.211 Euro (plus 816) zu, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 20.026 (plus 1.009).

Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (17.771 Euro), die Landtagspräsidenten (14.809) und die Landtagsabgeordneten (7.898). Die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4.936 Euro.

Kein Spielraum für Rechnungshof

Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung.

Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2023 war das die Inflation mit 5,3 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,053), der ASVG-Wert lag bei 5,8 Prozent.