Unibudget: Hochschulen strecken Mehrkosten vor

Die Universitäten und das Bildungsministerium haben sich in den Verhandlungen über den Ersatz der aufgrund der Inflation entstandenen Mehrkosten für 2023 und 2024 geeinigt. Die Unis müssten Ausgaben, die über die vom Ministerium zugesagten Mittel hinausgehen, zunächst durch Sparmaßnahmen hereinbringen bzw. aus Rücklagen vorstrecken, hieß es in einer gemeinsamen Aussendung. In der nächsten Leistungsvereinbarungsperiode (2025–2027) erhalten sie diese zurück.

Über die Abdeckung der teuerungsbedingten Mehrkosten für 2023 und 2024 hatte es einen monatelangen Streit gegeben. Die Unis bekommen ihre Mittel nicht über das jährliche Budget des Finanzministers, sondern über jeweils drei Jahre laufende „Leistungsvereinbarungen“.

Die derzeit geltenden Verträge sind für die Jahre 2022 bis 2024 abgeschlossen – die Höhe der Budgetmittel wurde dabei aber bereits im Oktober 2020 festgelegt, als man noch von einer Inflation um die zwei Prozent ausging.

Aufgrund der stark steigenden Teuerung hatten die Unis im Frühjahr ein Budgetplus von knapp 500 Mio. Euro bis 2024 gefordert, im Herbst war dann von einem Mehrbedarf von 1,2 Mrd. Euro die Rede. Aus dem Budget des Finanzministers erhielten sie jeweils 250 Mio. Euro für 2023 und 2024, aus Rücklagen des Bildungsministeriums noch einmal 150 Mio. Euro für 2023. Für die Unis war das zuletzt immer noch nicht ausreichend.