Korruptionsstrafrecht und Maklergesetz in Abstimmung

Zwei lange erwartete – aber bisher mangels Zustimmung der ÖVP noch nicht umgesetzte – Gesetzesvorhaben im Justizbereich könnten offenbar doch bald etwas werden.

Sowohl bei der Verschärfung des Korruptionsstrafrechts als auch beim Maklergesetz geht Justizministerin Alma Zadic (Grüne) davon aus, dass man sich in den finalen Abstimmungen befindet. Das erklärte die Ministerin laut Parlamentskorrespondenz gestern in einer Aktuellen Aussprache im Justizausschuss.

Intensive Gespräche mit Koalitionspartner

Zum Korruptionsstrafrecht würden intensive Gespräche mit dem Koalitionspartner geführt. Sie gehe davon aus, dass man die Materie demnächst auf den Weg bringen könne, erläuterte die grüne Ministerin. Auch beim Maklergesetz sei man in Endabstimmungen.

Im Korruptionsstrafrecht sollen – mit einer von Zadic bereits vor mehr als einem Jahr vorgelegten Novelle – im Zuge der „Ibiza-Affäre“ sichtbar gewordene Lücken geschlossen werden. Die Strafbarkeit bei Mandatskauf soll erweitert und der Amtsträgerbegriff bei Bestechlichkeit erweitert werden.

Es soll auch strafbar werden, wenn ein Politiker eine bestimmte Leistung gegen Geld oder sonstige Vorteile zusagt, noch ehe er die entsprechende Funktion eines „Amtsträgers“ hat – also etwa im Wahlkampf steht.

Abschaffung von Maklergebühr für Mieter

Die Änderung des Maklergesetzes soll die Abschaffung dieser oft hohen Gebühren für Mieter bringen. Vor Kurzem hat Zadics Parteikollegin Nina Tomaselli beklagt, dass die ÖVP den Entwurf der Ministerin aufweichen wolle – konkret jene Bestimmung im Text, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.

Noch mitten in Gesprächen ist man hinsichtlich der Übertragung des Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten vom Ministerium auf eine Generalstaatsanwaltschaft. Für die Reform des Kindschaftsrechts wird – nach Kritik an einem ersten Konzept – ein neuer Entwurf erarbeitet und dann politisch abgestimmt, berichtet Zadic. In Ausarbeitung sei zudem der zweite Teil der Reform des Maßnahmenvollzugs. Bald in Begutachtung geschickt werde die Reform des Verbotsgesetzes.

CoV-Bestimmungen für Justizbereich verlängert

Einmal mehr verlängert werden die (vorerst bis Ende 2022 befristeten) CoV-Bestimmungen für den Justizbereich: Bis 30. Juni 2023 wird es, wenn es nötig ist, weiter möglich sein, mündliche Verhandlungen, bestimmte Anhörungen und Beweisaufnahmen „unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel zur Wort- oder Bildübertragung“ – also per Videokonferenz – durchzuführen.

Außerdem bleibt die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen auch im ersten Halbjahr 2023 gebührenfrei. Zugestimmt haben dem ÖVP, Grüne und SPÖ.