U-Ausschuss: Schmid durfte sich weitgehend entschlagen

Thomas Schmid, Ex-Finanzgeneralsekretär und eine zentrale Figur in diversen ÖVP-Affären, hat sich im ÖVP-Korruptions-U-Ausschuss größtenteils zu Recht der Aussage entschlagen – weil ein Strafverfahren gegen ihn läuft.

Das stellte das vom U-Ausschuss angerufene Bundesverwaltungsgericht (BVwG) laut „Falter“ fest, wie heute bekanntwurde. Nur einzelne, eher unwichtige Fragen hätte er beantworten müssen. Deshalb muss er 800 Euro Beugestrafe zahlen. Gegen den Beschluss könnte nur Schmid Revision erheben.

Ein Sprecher des BVwG bestätigte gegenüber der APA, dass der Beschluss heute Früh zugestellt wurde. Und er wies darauf hin, dass diese Auslegungen der U-Ausschuss-Verfahrensordnung noch nicht fix sind. Denn Schmid bzw. sein Anwalt Roland Kier könnten binnen sechs Wochen Revision erheben. Geschieht das, ginge die Causa zum Verwaltungsgerichtshof.

Sehr wahrscheinlich ist das freilich nicht, wurde Schmids Strategie – sich zu entschlagen, weil er sich im laufenden Strafverfahren nicht selbst belasten wolle – doch weitgehend „abgesegnet“. Der U-Ausschuss bzw. die Parlamentsdirektion hat – als Antragsteller, aber nicht Verfahrenspartei – kein Rechtsmittel.

Strafe nicht für einzelne Fragen

Der Dreirichtersenat des BVwG beantwortete auch weitere grundsätzliche Fragen: Beugestrafe muss pro Befragung nur einmal bezahlt werden, nicht für jede einzelne Frage, die nicht beantwortet wird. Andernfalls hätten es die Abgeordneten in der Hand, durch zahlreiche Fragen das Strafausmaß zu bestimmen.

Die Richter haben für jede der 27 Fragen im U-Ausschuss einzeln geprüft, ob Schmid hätte antworten müssen oder sich wegen des Beschuldigtenstatus entschlagen durfte. Antworten müssen hätte er auf die Frage, ob er ÖVP-Mitglied ist oder ob Unterschriften von ihm stammen, stellten sie fest. Aber wo er sich damit belastet hätte – also bei den wesentlichen Fragen –, durfte er die Auskunft wegen des noch laufenden Strafverfahrens verweigern.

Das trifft zu, obwohl Schmid, weil er Kronzeugenstatus erlangen möchte, bereits umfangreich vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausgesagt hat und die Protokolle dieser Befragungen großteils auch öffentlich wurden.