EU regelt erstmals Einsatz von künstlicher Intelligenz

Die EU regelt erstmals den Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI), etwa im Umgang mit Kunden- oder Patientendaten sowie im Bereich der Strafverfolgung.

Für Dienstag ist beim EU-Ministerrat für Telekommunikation in Brüssel die „Annahme einer vorläufigen Ratsposition“ zum bisher erarbeiteten Textvorschlag geplant, berichtete Digitalisierungsstaatssekretär Florian Tursky (ÖVP) heute. Nach weiteren politischen Prozessen soll die Verordnung 2025 zur Anwendung kommen.

„Der Artificial Intelligence Act (kurz AI Act, Anm.) ist die erste rechtliche Regelung von künstlicher Intelligenz, die weltweit aktuell verhandelt wird“, sagte Tursky bei einem Hintergrundgespräch in Wien. Dabei betreffe der Einsatz von KI-Systemen schon heute viele Bereiche des täglichen Lebens.

Österreich bei KI-Technologie im Mittelfeld

Der Staatssekretär verwies etwa auf Empfehlungen auf Onlineplattformen wie Amazon und Netflix aufgrund eigener und anderer Nutzerverhalten, auf die Erfassung und Analyse von Gesichtsdaten und auch auf KI-Anwendungen zur Diagnose und Behandlung von Krankheiten. Acht Prozent aller Unternehmen in Europa verwenden bereits KI-Technologien, Österreich sei mit knapp unter zehn Prozent im Mittelfeld.

„Natürlich bergen diese KI-Systeme auch Risiken“, sagte Tursky. In dem Verordnungsentwurf werden daher KI-Anwendungsbereiche in vier Kategorien unterteilt. Jene mit „unannehmbarem Risiko“ werden verboten, für jene fünf bis 15 Prozent mit „hohem Risiko“ brauche es sehr starke Auflagen, und für jene mit „geringem Risiko“ hohe Transparenzvorschriften, wurde erläutert. Den Großteil der Anwendungen stellen Systeme mit minimalem Risiko dar. Für diese gelte die freie Anwendung auf Basis der bestehenden Rechtslage.