Teile von Kurz-Einvernahme durchgesickert

Wenige Tage nach der Einvernahme von Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) durch die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) haben gestern etliche Medien aus dem mutmaßlichen Protokoll dieser Aussage zu den ÖVP-Ermittlungen zitiert.

Darin versucht Kurz, die Glaubwürdigkeit seines Ex-Vertrauten Thomas Schmid infrage zu stellen. „Was er sagt, ist nicht die Bibel, sondern seine Aussage entspricht in vielen Bereichen nicht der Wahrheit“, wird er zitiert.

Ablehnend reagierte Kurz auf die Frage der Staatsanwaltschaft, ob er mit dem aufgezeichneten Telefonat „und derartigen Suggestivfragen“ den Mitbeschuldigten Schmid beeinflussen wollte. Schmid hätte in dem mehr als zehnminütigen Gespräch jedenfalls die Gelegenheit zu widersprechen gehabt, wenn man gemeinsam eine Straftat begangen hätte.

Stattdessen habe er aber sich selbst und auch andere, darunter Ex-ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling, belastet. Er selbst habe mit seinen Fragen, was er alles nicht gemacht habe, jedenfalls „schlicht und ergreifend“ die Wahrheit gesagt, so der frühere ÖVP-Chef.

Handy für Aufzeichnung ausgeborgt

Das Handy des Fahrers, mit dem das Gespräch aufgezeichnet wurde, habe er sich einfach ausgeborgt, ohne zu sagen, für welchen Zweck. Und: „Ich habe weder davor noch danach Telefonate mit anderen Personen aufgenommen.“

Mit den anderen Mitbeschuldigten, darunter dem nun wieder als ÖVP-Kommunikationschef fungierenden Gerald Fleischmann, dem früheren Kanzlersprecher Johannes Frischmann und seinem Berater Stefan Steiner sei er derzeit „natürlich“ in Kontakt.

Über „diese Vorwürfe“ unterhalte man sich aber nicht, „die sind ja schon ein Jahr alt“. Kurz’ Anwalt Werner Suppan erklärte auf APA-Anfrage, dass die veröffentlichten Aussagen wohl zutreffend seien. Er selbst habe bisher noch keine Akteneinsicht erhalten.