StVO-Novelle: Fahrzeugbeschlagnahmung für extreme Raser

Vor mehr als zwei Jahren hat Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) bereits erklärt, Autos von extremen Rasern beschlagnahmen zu wollen. Nun ist es so weit. Eine Gesetzesnovelle soll den „Verfall des Fahrzeugs bei rücksichtslosen und gefährlichen Geschwindigkeitsüberschreitungen“ bringen, kündigte die Ministerin heute bei einer Pressekonferenz in Wien an. Das Auto soll künftig an Ort und Stelle beschlagnahmt werden.

„Extreme Raserei ist lebensgefährlich für alle anderen Menschen auf der Straße“, sagte Gewessler. Bei extremen Überschreitungen „hat im Straßenverkehr niemand mehr die volle Kontrolle über sein Fahrzeug, dann wird der Raser zum rücksichtslosen Täter“, sagte die Ministerin. Mit der Novelle könne man „die Tatwaffe wegnehmen zum Schutz von uns allen“.

Wer im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu schnell fährt, dessen Fahrzeug soll von der Polizei künftig an Ort und Stelle festgesetzt werden. Im Anschluss wird durch die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde innerhalb von zwei Wochen entschieden, ob ein Verfall wahrscheinlich ist, und in diesem Fall das Verfahren eingeleitet werde. Das Fahrzeug verfällt bei extremen Überschreitungen und Wiederholungstätern.

Bei Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets sollen Lenker bereits beim ersten Vergehen das Fahrzeug verlieren, wenn es geboten scheint, den Täter von weiteren Raseraktionen abzuhalten. Die Novellen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und des Führerscheingesetzes (FSG) schickt das Ministerium nun in eine sechswöchige Begutachtung.