Pauschalvergütung für Rechtsanwälte wird erhöht

Das Justizministerium kommt der Rechtsanwaltskammer bei einer ihrer beiden finanziellen Forderungen entgegen. Wie der „Standard“ heute berichtete, wird die Pauschalvergütung für Verfahrenshilfen ab 2023 von 21 auf 23 Mio. Euro erhöht. Noch keinen Durchbruch gibt es hingegen bei der Erhöhung der gesetzlichen Anwaltstarife. Die Aussetzung der unentgeltlichen „Ersten Anwaltlichen Auskunft“ bleibt daher weiter aufrecht, hieß es in der Kammer auf APA-Anfrage.

Die Erhöhung um zwei Mio. Euro jährlich entspricht annähernd den von den Anwältinnen und Anwälten geforderten plus zehn Prozent, nachdem es zuletzt 2020 eine Erhöhung von 18 auf 21 Mio. Euro gegeben hatte. Ebenso wichtig sind ihnen aber die Anwaltstarife, und hier hatte die Kammer unter der Leitung von Armenak Utudjian zuletzt 20 Prozent mehr verlangt. In Wirklichkeit liege man allerdings aktuell sogar schon bei 25,4 Prozent, die gemäß Verbraucherpreisindex auszugleichen werden, sagte ein Sprecher.

Im Justizministerium hieß es dazu, dass man die Anliegen der Anwaltschaft kenne und auch grundsätzlich Verständnis dafür habe. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Lage – insbesondere im Zusammenhang mit Covid-19, Energiekrise und Inflation – bitte man aber „um Verständnis, dass Tariferhöhungen – die letztlich die Bürger:innen tragen müssen – sehr behutsam und eingehend evaluiert und mit allen diskutiert werden müssen“.