Budgetdienst: Energiekostenausgleich „hinter Erwartungen“

Mit vielen Maßnahmen versucht die ÖVP-Grünen-Bundesregierung die steigenden Kosten für die Bevölkerung abzufedern. Neben den strukturellen Maßnahmen, die im kommenden Jahr in Kraft treten, waren es dieses Jahr oft Einmalzahlungen.

Wie der Budgetdienst des Parlaments in seiner aktuellsten Analyse mitteilte, blieb die Auszahlung für den Energiekostenausgleich bisher „deutlich hinter den Erwartungen zurück“. Das bedeutet: Die finanzielle Maßnahme dürfte nicht in dem Ausmaß angenommen worden sein wie ursprünglich erwartet.

150-Euro-Gutschein für vier Millionen Haushalte

Im Frühjahr hatten ÖVP und Grüne das Energiekostenausgleichsgesetz als Teil des ersten und zweiten „Entlastungspaket“ beschlossen. Diese Maßnahmen machten insgesamt Kosten in Höhe von vier Milliarden Euro aus, davon 600 Millionen Euro für den Energiekostenausgleich. 150-Euro-Gutscheine wurden an vier Millionen Haushalte verschickt.

Bis Anfang August wurde zwei Millionen solcher Gutscheine eingelöst. Daraufhin wurde die Frist für die Beantragung (falls ein Gutschein nicht angekommen ist oder verloren wurde) bis Ende Oktober und das Einlösen bis Ende März 2023 verlängert.

„Nicht alle Gutscheine werden eingelöst“

Laut Budgetdienst, der sich die Ausgaben und Einnahmen des Bundes von Jänner bis Oktober angesehen hat, beliefen sich die Auszahlungen für den Energiekostenausgleich bisher auf 235 Millionen Euro. „Bei dieser Maßnahme wird es auch 2023 noch zu Auszahlungen kommen, wobei jedoch davon auszugehen ist, dass nicht alle Gutscheine eingelöst werden.“

Der Energiekostenausgleich war auch eine der ersten Maßnahmen gegen die steigenden Energiepreise. Bereits Ende Jänner wurde der Gutschein, der beim Stromlieferanten eingelöst werden kann und auf der Jahresabrechnung gutgeschrieben wird, angekündigt.

Danach wurden weitere Hilfen, wie etwa der 500-Euro-Klimabonus, umgesetzt. Mit kommendem Jahr werden strukturelle Maßnahmen wie die Abschaffung der kalten Progression und die Indexierung vieler Sozialleistungen umgesetzt.