Vorletzter U-Ausschuss-Tag mit COFAG-Geschäftsführer

Im ÖVP-Korruptions-Untersuchungsausschuss war heute der vorerst vorletzte Befragungstag. Geladen war der operative Geschäftsführer der Covid-19-Finanzierungsagentur (COFAG), Marc Schimpel. Für dessen Ladung zeichnete die ÖVP-Fraktion verantwortlich, wird Schimpel doch den Grünen zugeordnet.

COFAG-Geschäftsführer Marc Schimpel
ORF.at/Roland Winkler

ÖVP-Fraktionsführer Andreas Hanger sah die Befragung von Schimpel, ehemals Büroleiter von Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), im Vorfeld „ganz klassisch im Untersuchungsgegenstand". Der kritische Rechnungshofbericht zur COFAG sei ernst zu nehmen, auch wenn er die Gesamtperformance der Agentur positiv beurteile.

FPÖ freut sich

Mit „Popcorn im Gepäck“ war FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker heute angereist. Er freute sich auf das Match der Regierung angesichts der Auskunftsperson. Es stelle sich schon die Frage, warum ausgerechnet ein Ex-Büroleiter der Grünen in die staatliche Gesellschaft geschickt worden sei. Zudem sei Schimpel zuvor bei der Beratungsagentur PWC tätig gewesen, die sich „eine goldene Nase mit der COFAG verdient“ habe.

Mit einer eher „kurzen und knackigen“ Befragung rechnete die Grüne Fraktionsführerin Nina Tomaselli. Anders als sein – vor rund zwei Wochen geladener – Geschäftsführerkollege Bernhard Perner habe Schimpel niemals Doppelgehalt bezogen. Schwerpunkt der Befragung werde die Beauftragung einer Anwaltskanzlei sein, die schon für die Abbaugesellschaft Heta tätig war.

„Hätte niemals eine Intervention zugelassen“

Mit Perner sei die Zusammenarbeit korrekt gewesen, sagte Schimpel dann bei seiner Befragung. Man habe sich stets gut abgestimmt. Die Arbeitsbelastung für beide sei in den Jahren 2020 und 2021 hoch gewesen. Bis dato habe man 1,3 Millionen Anträge abgearbeitet, viele davon binnen kurzer Zeit. Die COFAG habe ihren Zweck erfüllt, findet Schimpel.

Einfluss auf die Tätigkeit oder Interventionen in der Sache habe es nie gegeben. Hätte jemand Einfluss auf die Entscheidung nehmen wollen, hätte er Lärm gemacht, betonte er: „Ich hätte niemals eine Intervention zugelassen.“ Sehr wohl seien aber E-Mails mit Fragen an ihn von vielen Seiten gekommen, dann habe er den Kontakt gesucht.

Verlängerung offen

Ob der U-Ausschuss diese Woche wirklich das letzte Mal zusammenkommt, muss sich bis Freitag klären. SPÖ und FPÖ hatten sich stets für eine Verlängerung ausgesprochen. Dagegen gesperrt hatte sich zunächst NEOS. Allerdings befürwortet NEOS inzwischen aber zumindest eine weitere Einvernahme von Thomas Schmid. Auch Hanger würde eine weitere Ladung Schmids begrüßen, damit dieser „unter Wahrheitspflicht seine widersprüchlichen“ Aussagen erklären könne.

VfGH lehnt Anträge zu Schmid-Chats ab

Unterdessen hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) diverse Anträge den U-Ausschuss betreffend abgelehnt bzw. zurückgewiesen. Die Ansuchen waren einerseits von der ÖVP, andererseits von Justizministerin Alma Zadic (Grüne) gekommen und drehten sich im Wesentlichen um die Aussagen Schmids bzw. die Vorlage von weiteren seiner Chats.

Vertreter der Volkspartei hatten beantragt, Chats zwischen Schmid und Personen mit einem Naheverhältnis zur SPÖ oder FPÖ an den Ausschuss zu übermitteln. Zadic hatte das abgelehnt. Für sie war nicht ersichtlich, inwieweit diese Chats für die Ausschussarbeit sachlich relevant sind. Der VfGH gibt der Ministerin diesbezüglich nicht ganz recht.

Es sei nicht völlig auszuschließen, „dass auch die Kommunikation von nicht mit der ÖVP verbundenen Personen auf Grund besonderer Konstellationen eine (potenzielle) abstrakte Relevanz für den Untersuchungsgegenstand haben kann“. Allerdings hätten die Abgeordneten der ÖVP ihr Verlangen näher begründen müssen, weswegen ihr Antrag abzuweisen gewesen sei, urteilt der VfGH.

Zadic wiederum hatte den U-Ausschuss um ein Konsultationsverfahren ersucht, um mit den Fraktionen zu vereinbaren, dass Schmid nur zu jenen Teilen befragt wird, zu denen er bei der Staatsanwaltschaft bereits vollständig ausgesagt hat, da sonst die Ermittlungen gefährdet wären. Dieser Antrag wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.