Frankreichs Kirche richtet Strafgerichtshof ein

In Frankreich ist ein landesweiter kirchlicher Strafgerichtshof eingerichtet worden. Die französische Bischofskonferenz verlegt mit dem Tribunal penal canonique national (TPCN) die kirchenrechtliche Zuständigkeit von den einzelnen Diözesangerichten sowie den 15 nationalen Kirchenprovinzen auf eine nationale Ebene. Einen nationalen kirchlichen Strafgerichtshof dieser Größe gab es in der katholischen Weltkirche bisher nicht.

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