Gehaltsabschluss für öffentlichen Dienst passiert Ausschuss

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute den zwischen Regierung und Beamtengewerkschaft vereinbarten Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gebilligt. Er bringt auch höhere Einstiegsgehälter und höhere Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte.

Mitbeschlossen wurde ein neuer Bestellmodus für die Spitze des Obersten Gerichtshofs (OGH). Zustimmung erhielt das Paket nicht nur von den Koalitionsfraktionen ÖVP und Grüne, sondern auch von SPÖ und FPÖ.

Gehälter im Schnitt um 7,32 Prozent erhöht

Zwischen 7,15 und 9,41 Prozent werden die Gehälter für Beamte und Vertragsbedienstete im Bundesdienst demzufolge im kommenden Jahr steigen. Im Schnitt beträgt die Erhöhung 7,32 Prozent, das gilt auch für die Zulagen.

Man liege damit auf dem Niveau der Gehaltserhöhungen in anderen Branchen, ohne dass die Verhandlungen mit lauten Begleittönen geführt worden seien, hielt Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) laut Parlamentskorrespondenz im Ausschuss dazu fest. Die Kosten für das Budget waren von der Regierung bei der Bekanntgabe der Einigung mit rund einer Milliarde Euro angegeben worden.

Höhere Einstiegsgehälter

Eingebaut wurden die neuen Gehaltstabellen in die Zweite Dienstrechtsnovelle 2022, die neben Dutzenden Detailmaßnahmen auch höhere Einstiegsgehälter bringt. Außerdem ist in Aussicht genommen, den Benachteiligungs- und Kündigungsschutz für Bedienstete in Anlehnung an eine EU-Richtlinie zu erweitern, Teilzeitbeschäftigte bei der Abgeltung von Mehrdienstleistungen mit Vollzeitbeschäftigten gleichzustellen und ökologische Aspekte bei Dienstreisen stärker zu berücksichtigen.

In die Bestellung der OGH-Spitze, konkret von Präsident/in und Vizepräsidenten, wird künftig ein Personalsenat eingebunden und damit der Kritik an mangelnder Transparenz begegnet. Diesem werden neben den Wahlmitgliedern des Personalsenats und des Außensenats des OGH auch die dienstälteste Präsidentin bzw. der dienstälteste Präsident eines Oberlandesgerichts angehören. Die endgültige Entscheidung bleibt in den Händen der Justizministerin bzw. des Justizministers.

Auch eine Anpassung des Land-und-Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetzes an das für die Privatwirtschaft geltende Landarbeitsgesetz, höhere Grundgehälter für Polizeischüler, Justizwache-Aspiranten und Militärpersonen auf Zeit, eine bessere Entlohnung von Richteramtsanwärtern sowie eine Ausweitung von „Fachkarrieren“ gehören zum umfangreichen Paket.