Niederlande halten an Beschränkung von Familiennachzug fest

Die Niederlande wollen an einer Beschränkung des Familiennachzugs für Asylberechtigte festhalten, obwohl die Regelung nach einem Gerichtsurteil unzulässig ist.

Asylberechtigte sollen nach dem Willen der Regierung weiterhin nur ihre Familien nachholen dürfen, wenn sie eine reguläre Wohnung gefunden haben, berichtete die Zeitung „de Volkskrant“ heute.

Erst 15 Monate nach der Anerkennung des Asylstatus entfällt die Beschränkung auch für Geflüchtete, die dann noch in einem Heim wohnen. Hintergrund der im Sommer beschlossenen Beschränkung sind Probleme bei der Unterbringung von Geflüchteten.

Regierung: Urteil nur für Einzelfall

Ein Gericht in Haarlem hatte am Montag auf die Klage einer syrischen Asylberechtigten hin entschieden, dass die Regelung gegen das Ausländergesetz verstößt und die Familie der Frau unverzüglich einreisen darf. Schon im Sommer meinten Expertinnen und Experten, dass die Maßnahme gegen europäisches Recht verstoße.

Der zuständige Staatssekretär für Asyl und Migration erklärte aber nach der Entscheidung im Eilverfahren, diese betreffe nur einen Einzelfall. Die Gültigkeit der Regelung solle in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Bis zu so einer Entscheidung kann es aber dauern.

Die zentrale Flüchtlingsorganisation in den Niederlanden kündigte nach dem Festhalten an der Beschränkung Dutzende Klagen von Asylberechtigten an, die ihre Familie nachholen wollen. Im Sommer hatten Hunderte Asylbewerber vor der Erstaufnahmeeinrichtung in Ter Apel nahe der deutschen Grenze im Freien geschlafen, weil Quartiere fehlten. Die Niederlande gerieten deshalb in die Kritik.