Reformen sollen Mehrwertsteuerbetrug eindämmen

Die Europäische Kommission will mit Reformen gegen Mehrwertsteuerbetrug unter anderem bei digitalen Dienstleistungen vorgehen. „Die Mehrwertsteuer ist eine der wichtigsten Einkommensquellen für unsere Mitgliedsstaaten“, sagte Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni gestern bei der Präsentation der Gesetzesvorhaben. Im Jahr 2020 seien den Ländern jedoch 93 Mrd. Euro an Mehrwertsteuer entgangen – unter anderem wegen Betrugs.

Das soll die Reform ändern. Die EU-Kommission schlägt unter anderem ein elektronisches Meldesystem für die Mehrwertsteuer vor. Unternehmen müssten dem Vorschlag zufolge jede grenzübergreifende Handelstransaktion in Echtzeit über elektronische Rechnungen melden. Staaten könnten dieses System auch freiwillig für das Inland einführen.

Laut Gentiloni könnten die Staaten durch das Echtzeitmeldesystem sofort bei verdächtigen Transaktionen einschreiten. Zurzeit würden die Informationen nicht schnell genug bereitgestellt. Insgesamt schätzt die Kommission, dass die Länder im nächsten Jahrzehnt so elf Mrd. Euro pro Jahr zusätzlich einsammeln können.

Onlineplattformen sollen in Pflicht genommen werden

Zudem soll die Mehrwertsteuer bei Onlineplattformen zum Mieten von Wohnungen – wie Airbnb und Booking – effizienter eingesammelt werden. Nach dem Vorschlag der Kommission müssen solche Plattformen künftig die Mehrwertsteuer einsammeln, wenn die Dienstanbieterinnen und -anbieter – etwa die Vermieter einer Ferienwohnung – das nicht tun.

Die Reform sieht auch vor, dass Unternehmen, die in verschiedenen EU-Staaten handeln, sich für die gesamte EU nur in einem Land für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Das soll besonders kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, die sonst hohe Verwaltungskosten zahlen müssen.

Die EU-Kommission schlug auch Meldepflichten für Transaktionen mit Kryptowährungen vor, sodass Staaten Steuern einsammeln können, wenn beim Handel oder bei Investitionen mit Kryptowährungen Gewinne entstehen – wie bei anderen Finanzanlagen auch. Die Vorhaben werden nun dem EU-Parlament und den EU-Staaten vorgelegt.