Rechnungshof kritisiert Immobilienmanagement der Bundesforste

Der Rechnungshof (RH) hat die Liegenschaftsverwaltung und das Compliance-Management der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) unter die Lupe genommen und dabei eine Reihe von profunden Mängeln festgestellt. Im Fokus stehen unter anderem relativ freihändig und unter dem erzielbaren Marktpreis vergebene Grundstücke im Bundesland Salzburg.

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Insgesamt fehle eine „Eigentümerstrategie“. Der überprüfte Zeitraum habe im Wesentlichen die Jahre 2016 bis 2021 umfasst, wie der RH mitteilte.

Die Bundesforste verwalten den Angaben zufolge Liegenschaften im Ausmaß von zehn Prozent der Staatsfläche und sind damit größter Grundbesitzer in Österreich. Daraus ergebe sich „eine besondere Verantwortung für die nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der begrenzten Ressource Boden“, wie die Gebarungsprüfer betonten. Ein „Spannungsfeld“ ergebe sich daraus, dass die Bundesforste per Gesetz Ziele zum Schutz natürlicher Ressourcen und ökonomische Ziele unter einen Hut bringen müssen.

Forderung nach Strategie

Damit die Bundesforste die gesetzlich auferlegten Aufgaben besser wahrnehmen können, sollten sie „eine Eigentümerstrategie erstellen, die insbesondere die Umsetzung der gesetzlichen Ziele und der Wirkungsziele des Ministeriums (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Anm.) berücksichtigt sowie Vorgaben für die Liegenschaftsgebarung der Bundesforste und für Gleichstellungsziele umfasst“, lautet eine der zentralen Empfehlungen in einem Rechnungshofbericht.

Das Landwirtschaftsministerium habe als Eigentümervertreter des Bundes „keine Eigentümerstrategie für die Bundesforste“ festgelegt. Damit haben die Grundlage für eine durchgängige Steuerung unter Berücksichtigung gesetzlicher Ziele und von Wirkungszielen sowie Vorgaben für die verwalteten Liegenschaften gefehlt.

Bundesforste relativieren

Nach der Kritik bezogen die Bundesforste Stellung: „Die Bundesforste halten die Vorgabe, Liegenschaften in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu veräußern, ein. Alle Transaktionen wurden in Übereinstimmung mit den internen Vorgaben umgesetzt, und, wenn unternehmensrechtlich notwendig, vom Aufsichtsrat genehmigt“, hieß es in einer Reaktion.

Ein Großteil des Liegenschaftsverkehrs betreffe jedoch den Verkauf von Klein- und Kleinstflächen, bei denen eine Ausschreibung „weder sinnvoll noch zielführend“ wäre. Die vom Rechnungshof genannten Fälle seien unter anderem Tauschgeschäfte gewesen, die nicht ausgeschrieben werden könnten.

Zu den Vorwürfen der fehlenden Eigentümerstrategie heißt es: „Grundsätzlich sind im Bundesforstegesetz 1996 nicht nur die Aufgaben der ÖBf AG, sondern auch die Ziele, die bei der Aufgabenerfüllung zu beachten sind, klar festgeschrieben. Damit sind auch die Grundsätze für das Geschäftsfeld Immobilien gesetzlich vorgegeben.“ Man sei dazu in enger Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium.