Kanzleramtsmails: WKStA bekam erstinstanzlich recht

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in ihrem Bemühen um die Übermittlung der internen Kommunikation des Kanzleramts in der Umfragen-Causa einen Etappensieg erreicht. Das Straflandesgericht Wien hat einen Einspruch teils zurück- und teils abgewiesen, berichtete der „Standard“ gestern online. Nun geht es in die zweite Instanz: Die Finanzprokuratur will als Vertreterin der Republik Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Wien einbringen.

Die WKStA interessiert sich für die E-Mails der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Ballhausplatz im Zuge der Ermittlungen in der Umfragen-Causa. Bisher wurde dem Ansinnen nicht nachgekommen. Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) hatte das im ÖVP-Untersuchungsausschuss mit der „Fürsorgepflicht des Dienstgebers“ gegenüber den Bediensteten begründet. Juristen des Hauses würden aber mit der WKStA zusammenarbeiten, um der Anordnung nachzukommen.

Der zuständige Haft- und Rechtsschutzrichter hat dem Einspruch des Kanzleramts laut „Standard“ nun aus inhaltlichen und formalrechtlichen Gründen nicht stattgegeben. Aufgrund der angekündigten Beschwerde beim OLG ist der Spruch aber nicht rechtskräftig.