Fall George Floyd: Ex-Polizist erneut zu Haft verurteilt

Rund zweieinhalb Jahre nach der Tötung des Afroamerikaners George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den USA ist einer der beteiligten Ex-Polizisten erneut verurteilt worden. Alexander Kueng hatte sich im Oktober vor Gericht nach dem Recht des Bundesstaats Minnesota der Beihilfe zur fahrlässigen Tötung schuldig bekannt und erhielt dafür gestern eine dreieinhalbjährige Haftstrafe, wie US-Medien berichteten.

Kueng verbüßt wegen einer Verurteilung nach Bundesrecht bereits eine dreijährige Haftstrafe unter anderem wegen der Verletzung von Floyds Bürgerrechten. Beide Strafen könnten gleichzeitig abgesessen werden, hieß es.

Auslöser schwerer Unruhen

Der Tod des Afroamerikaners Floyd am 25. Mai 2020 bei einem brutalen Polizeieinsatz in Minneapolis hatte in den USA Demonstrationen gegen Rassismus und Polizeigewalt ausgelöst. Videos dokumentierten, wie Polizisten den unbewaffneten Mann zu Boden drückten.

Der weiße Polizist Derek Chauvin presste dabei sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser flehte, ihn atmen zu lassen. Seine Kollegen Kueng, Tou Thao und Thomas Lane schritten trotz Chauvins Handeln nicht ein. Kueng kniete während des Vorfalls auf Floyds Rücken. Dieser verlor der Autopsie zufolge das Bewusstsein – und starb.

Kueng wurde zu der Anhörung gestern per Video aus einem Gefängnis im US-Bundesstaat Ohio zugeschaltet. Er lehnte es dabei ab, Worte an das Gericht zu richten. Kueng hatte zugegeben, dass er Floyds Oberkörper festgehalten habe, obwohl er aufgrund seiner Ausbildung gewusst habe, dass das Festhalten einer mit Handschellen gefesselten Person in Bauchlage ein erhebliches Risiko darstelle. Es handelte sich dabei um eine Abmachung mit der Staatsanwaltschaft, um einer längeren Haftstrafe aufgrund eines schwereren Tatvorwurfs zu entgehen.

Chauvin war von einem Gericht in Minneapolis wegen Mordes zweiten Grades (Totschlag) zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Er sitzt diese Strafe bereits ab. Im Juli hatte ihn ein Bundesgericht zu weiteren 21 Jahren Haft verurteilt.