Fitnessstudios müssen Gebühren zurückzahlen

Die Fitnesskette Cleverfit darf keine Servicepauschalen, Bearbeitungsgebühren und Chipkartenentgelte mehr verlangen und muss bisher gezahlte Entgelte zurückzahlen. Das entschied der Oberste Gerichtshof (OGH) nach einer Klage der Arbeiterkammer (AK).

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