Kritik an Wiener Gastpatientenregel

Der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger hält die Behandlung von Gastpatienten in den Wiener Spitälern nur in Ausnahmefällen für nicht rechtskonform. Aus dem Krankenanstaltengesetz (KAG) des Bundes gehe hervor, „dass alle sozialversicherten Patienten in Anstaltspflege zu übernehmen sind, wenn Anstaltsbedürftigkeit besteht – selbstverständlich nicht nur bei unabweisbaren Patienten“, so Bachinger in der „Presse“ (Montag-Ausgabe).

Am Freitag wurde bekannt, dass Personen ohne Hauptwohnsitz in Wien, die keine Akutversorgung bzw. keine Behandlungen, die nur in den Spitälern der Bundeshauptstadt angeboten werden, benötigen, an ihre Heimatbundesländer verwiesen werden sollen. Das hielt der Wiener Gesundheitsverbund in einem Schreiben an die Direktoren der Krankenhäuser fest.

Das KAG des Bundes gebe den Rahmen für alle Landeskrankenanstaltengesetze und somit auch für das in Wien vor, argumentierte Bachinger. „Das Bundes-KAG sieht hier keine Ausnahmen vor, die eine Anknüpfung an einen Hauptwohnsitz in einem Bundesland zulassen.“ Das sei auch vom Sozialministerium bestätigt worden. Wien erhalte aus dem Finanzausgleich für die überregionale Versorgung auch mehr Mittel, als der Stadt aufgrund der Bevölkerungszahl zustehen würden.