Wertpapier-KESt: Gutachten sieht Verfassungshürden

Ein Gutachten im Auftrag der Arbeiterkammer sieht verfassungsrechtliche Hürden bei den Plänen von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP), die Wertpapier-Kapitalertragsteuer abzuschaffen.

Laut der Juristin Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Vorständin des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien, ist die Wertpapier-KESt nämlich weitgehend durch eine Verfassungsbestimmung geschützt, berichtete der „Standard“ heute.

Frist nicht mit Verfassungsvorgabe vereinbar

Seit 2015 gilt eine Verfassungsregelung, die dem Gesetzgeber vorschreibt, Kapitalerträge mit einer Kapitalertragsteuer endzubesteuern, Ausnahmen sind nur für die Altersvorsorge und für Pensionsinvestmentfonds zulässig.

Brunners Pläne würden jedoch eine Haltedauer von drei Jahren oder kürzer vorsehen. Eine so kurze Behaltefrist sei mit der Verfassungsvorgabe wohl nicht vereinbar, so Kirchmayr-Schliesselberger.

Bei zwei oder drei Jahren könne keine Rede von einem Produkt zur Pensionsvorsorge sein. Damit entfalle aber – ohne Zweidrittelmehrheit im Nationalrat – die Möglichkeit, die Wertpapier-KESt abzuschaffen.

Laut „Standard“ wird im Finanzministerium nun über ein adaptiertes Modell gesprochen, bei dem tatsächlich nur Wertpapiere mit einer deutlich längeren Behaltefrist von der Besteuerung ausgenommen sein sollen. Interessant wäre ein solches Modell aber nur noch für die Pensionsvorsorge, nicht mehr für Anleger.