ÖVP droht Strafe wegen überhöhter Wahlkampfkosten 2019

Der Rechnungshof (RH) vermutet eine Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Mio. Euro durch die ÖVP bei der Nationalratswahl 2019. Basis dafür ist eine vom RH in die Wege geleitete Finanzprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer.

„Es erfolgt daher eine Mitteilung an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS), dessen Aufgabe es ist, darüber zu entscheiden“, schrieb RH-Sprecher Christian Neuwirth heute auf Twitter. Der im Kanzleramt ansässige UPTS muss nun über eine Strafe entscheiden.

Die ÖVP habe in einem aufwendig geführten Verfahren zum Rechenschaftsbericht 2019 gegenüber dem RH erklärt, dass die Wahlkampfkostenobergrenze eingehalten worden sei, hieß es in einer Aussendung des RH. In diesem Verfahren habe die Partei dem RH mitgeteilt, dass die Wahlkampfkosten 5.602.512,40 für die Nationalratswahl 2019 betragen hätten.

Weitere Ausgaben als Wahlkampfkosten bewertet

Im Zuge der Prüfung korrigierte die ÖVP laut RH-Mitteilung ihre Angaben nachträglich um mehr als eine Mio. Euro nach oben, auf 6.636.636,04 Euro. Auf Basis der Prüfung bewertet der RH allerdings weitere Ausgaben als Wahlkampfkosten.

Aus RH-Sicht stellen Ausgaben für die „Berg-Auf Tour“ mit dem Spitzenkandidaten der Partei, für die Beschäftigung ehemaliger Kabinettsmitarbeiter, für Wahlkampfprämien und für Leistungszulagen Kosten dar, die den Wahlwerbungsausgaben zuzurechnen sind, hieß es. Die Gesamtsumme für diese Ausgaben liegt laut RH bei 888.676,58 Euro. Damit wäre die ÖVP über der Grenze von sieben Mio. Euro.

„Aus den allgemeinen Feststellungen der Wirtschaftsprüfungs-GmbH, der Korrektur der Angaben zu den Wahlkampfkosten durch die ÖVP selbst und den Bewertungen des Rechnungshofes zu weiteren Ausgaben der Partei ergibt sich für den Rechnungshof zusammengefasst die Vermutung, dass die Wahlkampfkostenobergrenze bei der Nationalratswahl 2019 überschritten wurde“, hieß es.

„Deutlich niedrigere Zahlen mitgeteilt“

„Der Rechnungshof hält kritisch fest, dass die ÖVP ihm gegenüber im Stellungnahmeverfahren zum Rechenschaftsbericht 2019 deutlich niedrigere Zahlen mitgeteilt hat“, hieß es weiter. Der RH erwarte sich, dass in einem Verfahren zu einem Rechenschaftsbericht „umfassende und aussagekräftige Angaben gemacht werden – und nicht erst im Zuge einer Prüfungshandlung“.

ÖVP-Generalsekretär Stocker zuversichtlich

ÖVP-Generalsekretär Christian Stocker zeigte sich für das drohende Verfahren vor dem UPTS zuversichtlich. „Diese Ausgaben sind nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen. Wir gehen aufgrund der Faktenlage nicht davon aus, dass der UPTS zu einem anderen Ergebnis kommt“, sagte er.

Stocker verwies außerdem darauf, dass die Nachkontrolle durch einen zusätzlichen Wirtschaftsprüfer erstmals zum Einsatz kam. Damit sei die ÖVP durch drei Wirtschaftsprüfer kontrolliert worden, alle drei hätten die Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze bestätigt: „Für die Volkspartei wurden völlig neue Maßstäbe angewandt. Noch nie wurde so intensiv und umfassend geprüft.“