Die lange Prüfung der ÖVP-Wahlkampfkosten für das Jahr 2019 ist nun um eine Facette reicher. Der Rechnungshof übermittelte gestern einen Verstoß gegen das Parteiengesetz an den Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat (UPTS). Nach Ansicht der Prüfer und Prüferinnen wurde die Wahlkampfkostenobergrenze um 525.000 Euro überschritten. Die ÖVP sieht das allerdings anders. Die Opposition forderte Konsequenzen.