Terrorliste: PKK scheitert mit Klage vor EuGH

Die sowohl von der EU als auch den USA als Terrororganisation eingestufte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten.

Das Gericht bestätigte heute in Luxemburg die Verlängerung restriktiver Maßnahmen gegen die Organisation durch den EU-Rat und wies die Klage dagegen ab. Konkret ging es um das Verbleiben der PKK auf der Terrorismusliste der EU und damit das Einfrieren von Geldern, Maßnahmen, die mit Entscheidungen von 2021 sowie vom Februar 2022 verlängert wurden.

Zwar habe der Rat dabei einige Fehler gemacht, hieß es. Diese stellten aber nicht die Einschätzung infrage, dass weiterhin das Risiko bestehe, dass die PKK in Terrorismus verwickelt sei, erklärte das Gericht. Die strittigen Beschlüsse sind inzwischen abgelaufen und durch einen neuen Beschluss vom Juli ersetzt, mit dem die PKK ebenfalls auf der Liste bleibt.