Beschlossen wurde am Mittwochabend der Pflegebonus für pflegende Angehörige, er wird aber erst ab der zweiten Jahreshälfte 2023 wirksam. Im kommenden Jahr steht daher auch nur die Hälfte des Bonus – 750 Euro – zur Verfügung. Ab 2025 wird der Bonus valorisiert.
Voraussetzung für den Bezug ist, dass die Betroffenen seit mindestens einem Jahr einen im gemeinsamen Haushalt lebenden nahen Angehörigen pflegen und dieser Anspruch auf Pflegegeld zumindest der Stufe vier hat. Zudem darf ihr eigenes monatliches Durchschnittseinkommen 1.500 Euro netto nicht überschreiten.
Der Angehörigenbonus war von einem Beschluss im Juli ausgenommen worden, da Pensionisten und Pensionistinnen nicht berücksichtigt worden waren – diese sind nun in die Regeln des Bonus integriert. Ursprünglich hätte der Pflegebonus nur Personen gebühren sollen, die für die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung ihren Job aufgegeben haben oder als pflegende Angehörige bzw. pflegender Angehöriger versichert sind.
Sechste Urlaubswoche nach dem 43. Lebensjahr
Ebenfalls beschlossen wurde eine Ausweitung des Zugangs zur sechsten Urlaubswoche für alle Beschäftigten in der Gesundheits- und Krankenpflege ab dem vollendeten 43. Lebensjahr. Umfasst sind somit sowohl der gehobene Dienst als auch Pflegefachassistentinnen und Pflegeassistentinnen, und zwar unabhängig davon, ob die Tätigkeit in stationären Einrichtungen wie Krankenanstalten und Pflegeheimen oder bei mobilen Diensten verrichtet wird.
Zudem sollen Pflegekräfte bei Nachtdiensten in Pflegeheimen ein Zeitguthaben von zwei Stunden erhalten. Bisher war das nicht in allen Ländern der Fall.
Das gesamte Pflegereformpaket umfasst 20 Maßnahmen im Umfang von einer Milliarde Euro für den Pflegeberuf, Ausbildung, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige.
Viele Angehörige ausgeschlossen
Manche Forderung blieb aber unberücksichtigt, Kritik gab es etwa am Angehörigenbonus. Kritisiert wurde schon vor dem Beschluss, dass durch die festgelegten Voraussetzungen viele pflegende Angehörige ausgeschlossen seien. Interessenvertreter forderten, dass der Bonus bereits ab Pflegestufe drei ausbezahlt wird. Auch SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch bemängelte kürzlich, dass rund drei Viertel der Angehörigen von diesem Bonus ausgeschlossen seien.
Forderungen nach Bezug schon ab Stufe drei
Bei Pflegestufe vier finde die Pflege bereits großteils im professionellen Umfeld statt, kritisierte der Präsident des SPÖ-Pensionistenverbandes, Peter Kostelka, gegenüber Ö1: „Da wird die Pflege ohnedies meist schon professionell.“ Birgit Meinhard-Schiebel von der Interessenvertretung pflegender Angehöriger sagte, dass bei einem Pflegebonus bereits ab Pflegestufe drei 86.519 weitere Personen für den Bonus infrage gekommen wären.
Unzufrieden zeigte sich Kostelka auch mit dem komplizierten Antrag, der für einen Bonus ausgefüllt werden müsse. Zudem sei die vorgeschriebene Einkommensgrenze von einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 1.500 Euro netto „inakzeptabel“. Wie Kostelka bemängelte auch Meinhard-Schiebel, dass pflegende Angehörige im selben Haushalt wohnen müssen wie der zu Pflegende. Meinhard-Schiebel: „Das ist nicht mehr zeitgemäß. Was ist, wenn die pflegende Tochter in der Nachbarwohnung wohnt?“
Redner der FPÖ wollten, wie ÖVP-Klubchef August Wöginger, vor allem die Pflegelehre forciert sehen. NEOS verlangte eine umfassende Reform. Mit den jetzigen Beschlüssen ortete die Abgeordnete Fiona Fiedler nur „Überbrückungshilfen“.