Nationalrat: Neue Einkommensgrenzen bei Kindergeld

Nach gut fünf Jahren verabschiedet sich der Nationalrat heute von seinem Ausweichquartier in der Hofburg. Beschlossen wurde gleich am Vormittag eine Anhebung der Zuverdienstgrenze beim Kindergeld. Diese liegt künftig bei 7.800 Euro (einkommensabhängige Variante) bzw. 18.000 Euro (pauschale Variante) brutto pro Jahr. Die Vorlage passierte den Nationalrat einstimmig.

Größte Gesetzesmaterie bei der abschließenden Sitzung vor Weihnachten ist die Reform des Maßnahmenvollzugs. Psychisch kranke Rechtsbrecherinnen und Rechtsbrecher können dann nur noch potenziell lebenslang in eine Anstalt eingewiesen werden, wenn das Anlassdelikt mit mehr als drei Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist, Jugendliche überhaupt nur noch bei Kapitalverbrechen.

Ganz eingestellt wird der parlamentarische Betrieb in der Hofburg noch nicht. Denn der Bundesrat wird sich am 20. und 21. Dezember im Ausweichquartier mit den Beschlüssen der aktuellen Plenarwoche beschäftigen.