Missbräuchliche Stornoklausel für Kunden unverbindlich

In der Rechtssache „Gupfinger“ hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass missbräuchliche Stornoklauseln für Verbraucherinnen und Verbraucher unverbindlich sind.

Ein Unternehmer kann sich nicht stattdessen auf nationales Schadenersatzrecht berufen, das ohne die ungültige Klausel anwendbar gewesen wäre. Es handelt sich um das erste Urteil des EuGH zu den Rechtsfolgen missbräuchlicher Klauseln in einem österreichischen Anlassfall.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte einen beklagten Verbraucher im Vorlageverfahren unterstützt, teilte der VKI mit. Der Fall drehte sich um eine auf einer Baumesse gekaufte, später vom Kunden zurückgegebene Einbauküche.