Koalition einigt sich auf Bestellerprinzip für Maklergebühren

ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, gaben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) heute bekannt. Das heißt, dass nur mehr derjenige, der eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieterinnen und Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.

Bisher muss immer die mietende Seite Maklergebühren – in Höhe von bis zu zwei Bruttomonatsmieten – bezahlen, auch wenn der Vermieter einen Makler herangezogen hat. Die Regierungsvorlage zur Änderung des Maklergesetzes wird am Mittwoch im Ministerrat beschlossen, kündigten Zadic und Plakolm in einer gemeinsamen Presseinfo an.

„Wer bestellt, bezahlt auch“

„Wir räumen damit mit einer jahrzehntelangen Ungerechtigkeit auf. Wie überall sonst gilt nun auch beim Mieten: Wer bestellt, bezahlt auch. Damit entlasten wir alle Wohnungssuchenden, die bisher hohe Maklerprovisionen gezahlt hätten“, freute sich Zadic, die den ersten Entwurf schon 2021 vorgelegt hatte. Auch Plakolm zeigte sich nun „froh, dass wir hier zu einer Einigung gekommen sind“. Für junge Menschen sei die Umstellung auf das Bestellerprinzip ein großartiger Schritt. Sie würden sich damit fast ein Drittel der Startkosten für eine eigene Wohnung sparen.

Dabei hatte es sich vor Kurzem noch gespießt: Zadic und Plakolm haben zwar im März 2022 eine Einigung präsentiert. Aber dann legte sich – wie die Grünen Ende November beklagten – die ÖVP gegen jene Bestimmung quer, die verhindern soll, dass die abgeschaffte Maklerprovision durch die Hintertür wieder eingeführt wird.