Bestellerprinzip bei Maklerprovision fix

ÖVP und Grüne haben sich nun doch auf die Reform der Maklergebühren geeinigt: Ab 1. Juli 2023 wird bei der Wohnungsvermietung das Bestellerprinzip gelten, wie Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) gestern bekanntgegeben haben. Das heißt, dass nur noch derjenige, der eine Maklerin oder einen Makler beauftragt, diesen auch bezahlen muss. Für Mieterinnen und Mieter bedeute das in Summe jährlich mehr als 55 Mio. Euro Entlastung bei Vertragsabschlüssen.

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