EU: Meta verstößt wahrscheinlich gegen Kartellrecht

Die Europäische Kommission hat der Facebook-Muttergesellschaft Meta heute mitgeteilt, dass sie wahrscheinlich gegen EU-Kartellrecht verstößt, indem sie den Wettbewerb auf den Märkten für Onlinekleinanzeigen verzerrt und ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht.

„Die Kommission beanstandet, dass Meta seinen Onlinekleinanzeigendienst, Facebook Marketplace, an sein persönliches soziales Netzwerk Facebook koppelt. Die Kommission ist außerdem besorgt, dass Meta den Wettbewerbern von Facebook Marketplace unfaire Handelsbedingungen zum eigenen Vorteil auferlegt“, so die Kommission in einer Erklärung zu ihrer vorläufigen Auffassung.

Meta weist Vorwürfe zurück

Die Übermittlung einer Mitteilung der Beschwerdepunkte greift dem Ergebnis der Untersuchung nicht vor, so die Kommission. Sollte sie zu dem Schluss kommen, dass ein Verstoß vorliegt, könnte sie eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens verhängen.

Meta wies die Vorwürfe zurück. Diese Behauptungen entbehren jeder Grundlage, so das Unternehmen: „Wir werden weiterhin mit den Aufsichtsbehörden zusammenarbeiten, um nachzuweisen, dass unsere Produktinnovationen dem Verbraucher und dem Wettbewerb förderlich sind.“