Gericht: London darf Asylsuchende nach Ruanda schicken

Ein britisches Gericht hat einen umstrittenen Plan der konservativen Regierung für den Umgang mit Asylsuchenden im Grundsatz bestätigt. Illegal nach Großbritannien eingereiste Migrantinnen und Migranten in das ostafrikanische Ruanda zu schicken und dort einen Asylantrag stellen zu lassen, stehe im Einklang mit der Flüchtlingskonvention, entschied der High Court in London heute.

Allerdings müsse jeder Einzelfall genau geprüft werden. Der Ruanda-Plan ist das zentrale Vorhaben, mit dem die Regierung von Premierminister Rishi Sunak Migranten von der Überfahrt über den Ärmelkanal abschrecken will.

Die Regelung hatte im Frühjahr die damalige Innenministerin Priti Patel mit der ruandischen Führung vereinbart. Sie sieht vor, dass die Migranten in Ruanda Asyl beantragen und – wenn es ihnen gewährt wird – dort leben können. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einschritt, gab es bisher aber noch keine Abschiebeflüge von Großbritannien nach Ruanda.

Wohl neue Anfechtung

Flüchtlingsorganisationen hatten auch in Großbritannien gegen das Vorhaben geklagt. Nach dem Richterspruch zeigten sie sich enttäuscht. Es gilt als wahrscheinlich, dass sie das Urteil anfechten werden.

Richter Clive Lewis entschied im Grundsatz für die Regierung. Zugleich urteilte er aber, dass die Fälle der acht Flüchtlinge, die gegen das Innenministerium geklagt hatten, nicht ausreichend geprüft worden seien und verwies sie zurück an die Behörde.