Maklergebühren: Arbeiterkammer will Entwurf „genau prüfen“

Die Arbeiterkammer (AK) hat die Einigung auf eine Reform der Maklergebühren begrüßt, warnt aber vor Umgehungsmöglichkeiten des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermietung. Demgemäß wird künftig derjenige, der einen Makler beauftragt, die Kosten dafür stemmen müssen.

Für Mieter soll das jährlich eine Entlastung von rund 55 Millionen Euro bringen. Man werde den entsprechenden Entwurf, der aktuell noch nicht vorliege, genau prüfen, hieß es heute.

Regierung verspricht Umgehungsschutz

Die Arbeiterkammer befürchtet, dass mit der Reform ähnliche Mechanismen wie in Deutschland, das der Koalition für ihre Reform als Vorbild gedient hatte, ermöglicht werden. Dort bestehe bei Vermittlung von Wohnungen zwar prinzipiell ein Provisionsverbot gegenüber Wohnungssuchenden, es hätten sich aber Ausnahmen eingeschlichen, die es hierzulande zu verhindern gelte. Nach Regierungsangaben ist im entsprechenden Gesetzesentwurf jedenfalls ein strikter Umgehungsschutz verankert.

Eine „Mogelpackung“ ortet SPÖ-Wohnbausprecherin Ruth Becher, die nicht glaubt, dass die anvisierte Ersparnis von 55 Mio. Euro eintreten wird.

Der Obmann der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder in der Wirtschaftskammer Wien, Michael Pisecky, ortet ebenso Nachteile für Mieter. So würden Wohnungssuchende nach Verdrängung der Immobilienmakler aus dem Markt anderen Beteiligten wesentlich mehr bezahlen müssen – nur unter anderen Titeln. In Deutschland habe man außerdem beobachtet, dass das Wohnungsangebot nach Einführung des Bestellerprinzips innerhalb kurzer Zeit stark gesunken sei.