Begutachtungsfrist für Medienpaket vorbei: Viele Einwände

Gestern hat mit Ende der Begutachtungsfrist die Möglichkeit geendet, zur geplanten Qualitätsjournalismusförderung und den verschärften Transparenzbestimmungen bei Werbeschaltungen der öffentlichen Hand eine Stellungnahme abzugeben. Diverse Interessenvertretungen stießen sich an zentralen Punkten des Pakets.

Die mit 20 Mio. Euro dotierte Qualitätsjournalismusförderung soll an Print- und Onlinemedien fließen, wobei 15 Mio. Euro für die Förderung journalistischer Arbeitsplätze vorgesehen sind. Dabei ist die zentrale Größe die Anzahl der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten. Zusatzmittel fließen bei vorhandenen Qualitätskriterien wie einem Redaktionsstatut, Qualitätssicherungssystemen, Fehlermanagement und auch Frauenförderplänen.

Für Kritik – etwa vonseiten des Presseclubs Concordia und des forums journalismus und medien (fjum) – sorgte, dass diese nicht Grundvoraussetzung sind. Das Frauennetzwerk Medien spricht sich zudem für die Anhebung der vorgesehenen Mittel für Frauenförderpläne aus und verlangt die Verankerung einer 50-prozentigen Frauenquote und gleich hoher Einkommen als Ziel.

Wissenschaftsberichterstattung kein Kriterium

Für zahlreiche kritische Stellungnahmen sorgte der Umstand, dass Wissenschaftsberichterstattung nicht als Teil der Definition eines „Universalmediums“ aufscheint und damit nicht gefördert wird. Der Verfassungsjurist Heinz Mayer sah darin eine potenzielle Gleichheitswidrigkeit und meldete „erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“ an, wie der Klub der Bildungs- und Wissenschaftsjournalist:innen festhielt. Auch das Wissenschaftsministerium unter Martin Polaschek (ÖVP) erachtete die Exklusion des Bereichs als „nur wenig nachvollziehbar“.

Förderhürden für Onlinemedien

Ähnlich kritisch beäugt wurde der Umstand, dass für Onlinemedien 30 Millionen Zeichen redaktionellen Inhalts pro Jahr bzw. 300.000 Unique User pro Monat als Untergrenzen vorgesehen sind. Damit hätten es junge, innovative Onlinemedien schwer, so der Presseclub Concordia. Laut dem Onlinemagazin „tag eins“ erfülle kaum ein rein digitales Medium diese Kriterien.

Auch die Anerkennung des Presserats als Förderkriterium wird von zahlreichen Organisationen eingefordert. Der Presserat selbst bemängelte, dass sein Förderbetrag seit 2010 bei 150.000 Euro liege und seitdem nicht mehr an die Inflation angepasst worden sei, was ihn vor finanzielle Schwierigkeiten stelle.

Gratiszeitungen dürfen gefördert werden

Die Österreichische Gesellschaft für Kommunikationswissenschaft (ÖGK) erachtete es als „schwere Auslassung“, dass Gratiszeitungen zur Förderung zugelassen sind. Diese leisten einer „umfassenden Kommerzialisierung Vorschub“ und erschweren Titeln den Wettbewerb, die sich auch über Lesende finanzieren. Zudem gelten Gratiszeitungen nicht als Qualitätsmedien, was dem Förderungszweck widerspreche, so die ÖGK.

Hinsichtlich der geplanten Änderungen am Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetz wird wohlwollend registriert, dass künftig Werbeschaltungen der öffentlichen Hand ab dem ersten Euro – und nicht erst ab 5.000 Euro – transparenter ausgewiesen werden müssen. Auf Unverständnis stieß aber, warum keine Obergrenze für das Volumen bei Inseraten vorgesehen ist.