Nachdem WhatsApp 2021 seine Nutzungsbedingungen geändert hatte, hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geklagt. Insgesamt wurden sechs Klauseln beanstandet – und das Oberlandesgericht (OLG) hat nun alle diese Klauseln für unzulässig erklärt.
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