D: Keine Befreiung von Rundfunkbeitrag aus Glaubensgründen

In Deutschland hat sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit der Beschwerde einer Frau befasst, die aus Glaubensgründen vom Zahlen des Rundfunkbeitrags befreit werden wollte. Das Gericht wies die Klage ab, wie gestern verkündet wurde. Der Verweis auf Glaubens- und Gewissensgründe rechtfertige keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag, hieß es.

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