Verfassungsgericht blockiert weiter spanische Justizreform

Im Streit über die Reform der Richterwahl hat das spanische Verfassungsgericht gestern Abend einen Eilantrag des Oberhauses abgewiesen, ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren fortsetzen zu dürfen. Das teilte das Gericht mit.

Die Richter hielten damit das bereits am Montag auf Antrag der konservativen oppositionellen Volkspartei (PP) ausgesprochene Veto gegen die Initiative der linken Regierung aufrecht.

Dieser Eingriff in die Rechte des Parlaments war auf heftige Kritik gestoßen. Die neue Entscheidung sei wie bereits am Montag mit sechs Stimmen konservativer Richter gegen fünf regierungsnahe Richter gefallen, berichtete der staatliche TV-Sender RTVE.

Wahlmodus hätte geändert werden sollen

Die linke spanische Regierung wollte die Blockade konservativer Kreise bei der Erneuerung des Verfassungsgerichts durch eine Änderung des Wahlmodus überwinden. Dagegen hatte die PP das Verfassungsgericht angerufen und geltend gemacht, ihr parlamentarisches Beteiligungsrecht sei durch ein von der Regierung gewähltes verkürztes Gesetzgebungsverfahren verletzt worden.

Das Verfassungsgericht sah das genauso und verbot eine Fortsetzung des Gesetzgebungsverfahrens. Zum Inhalt der Justizreform äußerte es sich nicht. Das Unterhaus hatte das Gesetzespaket bereits verabschiedet, und das Oberhaus wollte es heute beschließen, damit es morgen in Kraft treten könne.

Die Regierung von Ministerpräsident Pedro Sanchez hat bereits angekündigt, dass sie die Justizreform erneut als Gesetz ins Parlament einbringen werde. Das normale Verfahren könnte aber Monate dauern. Ihr geht es darum, dass progressivere, der Regierung nahestehende Richter ernannt werden und somit die Mehrheitsverhältnisse im Parlament widerspiegeln.

Sie befürchtet zudem, dass eine konservative Mehrheit im Verfassungsgericht im kommenden Wahljahr viele Prestigeprojekte der Regierung zu Fall bringen könnte.