Energieministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher
APA
Energiekrise

Effizienzgesetz fix, Kostenzuschuss erweitert

Kurz vor den Feiertagen und vor dem Jahreswechsel hat die Regierung gleich zwei weitere Maßnahmen gegen die Energiekrise angekündigt. Zum einen wird wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe der Energiekostenzuschuss für energieintensive Unternehmen verlängert. Zum anderen geht der langerwartete Entwurf für mehr Energieeffizienz in Begutachtung.

Das Energieeffizienzgesetz formuliert Sparmaßnahmen, mit denen die Energieeffizienz verbessert wird. Mit dem jetzigen Entwurf wolle man den Energieverbrauch bis 2030 um rund ein Fünftel senken, so Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). Kumuliert seien das Einsparungen von rund 180 Terawattstunden. „Das ist Österreichs Energiesparplan“, sagte Gewessler bei einer Pressekonferenz mit ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher. Die Europäische Union gebe mit 138 Terawattstunden weniger vor.

Die Sparmaßnahmen von Unternehmen und Haushalten sollen jährlich mit 190 Millionen Euro gefördert werden. Dabei liege ein gesonderter Schwerpunkt auf Haushalten mit niedrigem Einkommen und der Renovierung des Gebäudebestandes, so das Energieministerium. „Dieses Geld kommt zusätzlich zu bestehenden Maßnahmen wie der Sanierungsoffensive.“

Lange geforderter Entwurf

Weil viele Energieeffizienzmaßnahmen allerdings im Aufgabenbereich der Bundesländer liegen, werde der Gesetzesvorschlag einen österreichweiten Rahmen für die Energieeinsparung bis 2030 vorgeben. Er lege dabei konkrete Sparziele für die jeweiligen Bundesländer fest, so Gewessler weiter. Die Länder sollen 22 Terawattstunden bis 2030 zu den Gesamteinsparungen beitragen, so die Vorgabe des Bundes. Die E-Control soll als zuständige Behörde die Einsparungen überwachen und die entsprechenden Berichte an die EU-Kommission übermitteln.

Gewessler präsentierte Gesetzesentwurf

Am Donnerstag hat Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Entwurf des Energieeffizienzgesetzes präsentiert. Bis Mitte Jänner kann dieser begutachtet werden.

Schon lange hatten Umweltschutzorganisationen ein neues Gesetz gefordert, weil das bisherige 2020 ausgelaufen ist. Im März 2021 hatte Gewessler gesagt, dass die Arbeiten zu dem Gesetz bereits weit fortgeschritten seien. Man werde den Entwurf idealerweise im zweiten Quartal 2021 in Begutachtung schicken, so die Ministerin damals. Am Donnerstag war es so weit. „2022 war ein herausforderndes Jahr, wir sind auch noch nicht über den Berg, aber wir wissen, was wir tun können.“

Die Begutachtung, in der Stellungnahmen abgegeben werden können, läuft über die Feiertage und nur bis 18. Jänner – also deutlich kürzer, als der Verfassungsdienst mit sechs Wochen empfiehlt. Nach der Frist ist aber auch die Einbindung der Opposition notwendig, denn zur Beschlussfassung ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Neuer Energiekostenzuschuss kommt

Die Regierung wird auch Geld ausschütten. Konkret wird der Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert. Die Antragsphase läuft noch bis 15. Februar 2023. Knapp hundert Anträge seien bereits ausbezahlt worden. Für den Zeitraum Februar bis Ende September sei ein Budget von 1,3 Mrd. Euro vorgesehen gewesen, so Wirtschaftsminister Kocher.

Neue Hilfen für Unternehmen

ÖVP-Wirtschaftsminister Martin Kocher hat am Donnerstag neue finanzielle Hilfen für Unternehmen angekündigt. Der Energiekostenzuschuss 2 gilt für das gesamte kommende Jahr.

Nach dem Energiekostenzuschuss 1 kommt der Energiekostenzuschuss 2. Dieser soll für das gesamte Jahr 2023 gelten. Pro energieintensives Unternehmen können zwischen 3.000 und 150 Mio. Euro ausbezahlt werden. „Klar ist, dass es im nächsten Jahr natürlich einen höheren Betrag braucht – es geht ums ganze Jahr, es geht um erweiterte Förderkriterien. Die Kostensteigerungen sind auch höher, weil ja viele Betriebe im Sommer noch nicht so hohe Kostensteigerungen bei den Energieträgern hatten, weil sie sich abgesichert hatten oder weil sie längerfristige Verträge hatten.“

In unteren Stufen kein Nachweis notwendig

Insgesamt gibt es fünf Förderstufen. In den ersten zwei Stufen bis zu einer Fördersumme von vier Mio. Euro ist kein Nachweis einer Mindestenergieintensität notwendig. Die Förderintensität wird in der Stufe eins von 30 auf 60 Prozent verdoppelt und in der Stufe zwei von 30 auf 50 Prozent erhöht. Das heißt, dass in der ersten Stufe 60 Prozent des Anstiegs der Energiekosten gefördert werden.

Gefördert werden in Stufe eins Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. Keine Förderungen gibt es für staatliche Einheiten, energieproduzierende und mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken. In den höheren Förderstufen gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Gewinne, Bonuszahlungen und Dividenden. Außerdem wird ähnlich wie in Deutschland eine Beschäftigungsgarantie bis Ende 2024 verlangt.

AK: Viel für Unternehmen, wenig für Haushalte

Die angekündigte Milliardenhilfe sorgte für gemischte Reaktionen. SPÖ-Wirtschaftssprecher Christoph Matznetter kritisierte, dass mit dem Energiekostenzuschuss 2 die Regierung das verlängere, was schon beim ersten Mal nicht funktioniert habe. „Die Politik der Einmalzahlungen ist gescheitert und trägt nicht dazu bei, die Teuerung nachhaltig zu bekämpfen.“ Kritik kommt auch von der FPÖ. „Im Endeffekt zahlen sich die Steuerzahler diese Entlastungen selbst“, so deren Wirtschaftssprecher Erwin Angerer.

Auch NEOS-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker kritisierte, dass es wieder keine „nachhaltige Entlastung der Unternehmen“ gebe. „Die Bundesregierung gibt ja selbst zu, dass der Energiekostenzuschuss nur Symptombekämpfung ist. Für echte Reformen, die den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig wettbewerbsfähig machen und die Betriebe nachhaltig entlasten wie beispielsweise eine Senkung der Lohnnebenkosten, hat ÖVP und Grünen erneut die Kraft gefehlt.“

Die Präsidentin der Arbeiterkammer, Renate Anderl, bemängelte, dass Unternehmen für ihre Energiekosten Unterstützungen in Milliardenhöhe erhalten würden, die Haushalte aber nicht. Auch ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian fehlen inflationsdämpfende Maßnahmen, er meinte aber auch: „Die Verlängerung des Energiekostenzuschusses ist ein wichtiger Schritt, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden.“

„Antwort auf deutschen Doppel-Wumms“

Die Wirtschaftskammer hingegen zeigte sich erfreut über die Ausweitung der Hilfen für Unternehmen. „Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort“, sagte WKO-Präsident Harald Mahrer. WKO-Generalsekretär Karlheinz Kopf ergänzte, dass das vorgestellte Modell keinen Tag zu früh komme, viele Unternehmen kämpften um ihre Existenz und damit um Arbeitsplätze.

WKO-Handelsobmann Rainer Trefelik sprach von einem „großen Wurf“, die geforderte Planungssicherheit sei geschaffen. Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau Gewerbe und Handwerk in der WKO, gab sich „sehr erleichtert“. Tourismusstaatssekretärin Susanne Kraus-Winkler (ÖVP) sprach von einer „wichtigen Entlastung und Planbarkeit“. Für den Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Knill, gibt die Bundesregierung mit dem nun vorgestellten Modell „eine Antwort auf den deutschen Doppel-Wumms“.