Amazon kann für Markenrechtsverletzung haften

Im Streit mit dem Luxusschuhdesigner Louboutin hat der Onlineriese Amazon vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Niederlage erlitten. Amazon kann unter bestimmten Umständen für Markenrechtsverletzungen Dritter verantwortlich gemacht werden, teilte das Gericht in Luxemburg heute mit.

Louboutins bekannteste Waren sind edle Frauenschuhe mit roter Sohle. Die rote Farbe der Außensohle hat der Franzose unter anderem in der EU als geschützte Marke eintragen lassen.

Designer sieht Rechte verletzt

Auf Amazon wird jedoch regelmäßig Werbung von Schuhen mit roter Sohle gezeigt, die nach Angaben Louboutins ohne seine Zustimmung von Dritten in den Verkehr gebracht werden. Der Designer sieht seine Markenrechte auch durch Amazon verletzt und klagte deshalb in Belgien und Luxemburg gegen das Unternehmen.

Knackpunkt war nun, ob der Betreiber eines Onlinemarktplatzes wie Amazon unmittelbar für die Verletzung von Markenrechten haftet, auch wenn es um die Anzeige eines Dritten geht. Das bestätigte der EuGH jetzt.

Wenn die Nutzer und Nutzerinnen der Website den Eindruck hätten, dass in Amazons Namen und auf dessen Rechnung die Pumps verkauft würden, könne man davon ausgehen, dass Amazon das eingetragene Zeichen von Louboutin selbst benutze.

Das sei unter anderem dann der Fall, wenn Amazon alle Anzeigen auf der Website einheitlich gestalte, sein eigenes Händlerlogo auch auf den Anzeigen von Drittverkäufern präsentiere und die Schuhe lagere und verschicke. Ob im konkreten Fall tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, müssen die nationalen Gerichte entscheiden.