Taliban untersagen NGO-Mitarbeiterinnen Gang zur Arbeit

Die radikalislamischen Taliban in Afghanistan schränken die Rechte von Frauen weiter ein. Das Wirtschaftsministerium wies heute alle Hilfsorganisationen im Land an, ihren weiblichen Beschäftigten zu untersagen, zur Arbeit zu kommen. Das gelte für alle in- und ausländischen Nichtregierungsorganisationen, erklärte das Ministerium weiter.

Die weiblichen NGO-Angestellten dürften bis auf Weiteres nicht arbeiten, weil sich einige von ihnen nicht an die Auslegung der islamischen Kleiderordnung für Frauen gehalten hätten, sagte ein Sprecher. Das umfasst rund 180 örtliche und internationale NGOs, nicht aber die UNO. Allerdings vergeben die Vereinten Nationen Aufgaben oft an in Afghanistan registrierte Organisationen. Das UNO-Büro für humanitäre Angelegenheiten kündigte an, ein Gespräch mit er Taliban-Führung führen zu wollen, um mehr Klarheit zu gewinnen.

Erst vor wenigen Tagen hatten die Taliban Studentinnen von privaten und öffentlichen Universitäten ausgeschlossen. Seit ihrer Machtübernahme im August 2021 haben die Islamisten Frauenrechte stark eingeschränkt. Mädchen und Frauen sind vom öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Frauen, die für ihre Rechte protestierten, wurden in der Vergangenheit immer wieder, teils auch über mehrere Wochen, festgehalten.