Brunner glaubt an Reformen in dieser Legislaturperiode

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) geht weiter davon aus, dass es in der Koalition mit den Grünen zu grundlegenden Reformen im Bereich Glücksspiel und Wertpapierbesteuerung kommen kann. Beim Glücksspiel geht es insbesondere um die Schaffung einer unabhängigen Behörde für die Lizenzvergabe, bei Wertpapieren um die Befreiung von der Kapitalertragssteuer bei nicht spekulativen Veranlagungen. Beide Projekte stocken derzeit. Krisenbewältigung bleibe 2023 eines der „Hauptthemen“.

Brunner: „Vorsorgedepot“ nicht verfassungswidrig

Derzeit werden Erträge aus Wertpapieren mit 27,5 Prozent Kapitalertragssteuer belegt, Ausnahmen gibt es nur für die Pensionsvorsorge. Brunner möchte ein „Vorsorgedepot“ einführen, bei dem schon nach wenigen Jahren Behaltefrist die Steuerpflicht entfällt. Zuletzt hat allerdings Sabine Kirchmayr-Schliesselberger, Vorständin des Instituts für Finanzrecht an der Universität Wien, im Auftrag der Arbeiterkammer ein Gutachten erstellt, wonach die Wertpapier-KESt mit Ausnahme der Pensionsvorsorge durch eine Verfassungsbestimmung festgeschrieben sei.

Diese Einschätzung teilt Brunner nicht. Sie gelte nur für das alte Modell, sein neues „Vorsorgedepot“ könne nach Meinung von Fachleuten einfachgesetzlich beschlossen werden, auch mit kürzeren Behaltefristen, sagte der Minister im Gespräch mit der APA. „Das, was als nicht verfassungskonform kritisiert worden ist, ist nicht unser Modell, sondern das alte Modell.“ Ausdrücklich würde es im „Vorsorgedepot“ nicht nur um Altersvorsorge gehen, sondern auch darum, dass sich junge Menschen „etwas ansparen können, damit sie sich dann etwas leisten können“, so Brunner.

Sein Konzept sei fertig. „Wir haben ein paar Fragen zum Konzept bekommen“, fasst Brunner die Kritik der Grünen daran zusammen. Man rede über die Dauer der Behaltefrist, mögliche Obergrenzen, aber auch Differenzierungen, etwa ob man grüne, also umweltbezogene Investitionen anders behandeln könnte. „Ich bin immer noch optimistisch, dass wir es in dieser Legislaturperiode fertigbekommen werden“, sagt Brunner.

Einheitliche Zulassungsstelle für Glücksspiel denkbar

Ähnlichen Optimismus verbreitet Brunner auch in Bezug auf eine Reform des Glücksspielgesetzes. Hier steht vor allem die Schaffung einer unabhängigen Behörde zur Vergabe von Glücksspiellizenzen im Raum. Bisher ist das Finanzministerium dafür zuständig. „Wir können es auch ohne machen, aber es wäre durchaus sinnvoll im Sinne der Transparenz“, so Brunner zur neuen Behörde.

„Insgesamt beim Glücksspielgesetz“ seien ÖVP und Grüne nicht einig, deshalb möchte Brunner wenigstens die Behörde für die Lizenzvergabe beschließen. 2027 werden die nächsten Lizenzen vergeben. Angesichts langer Vorlaufzeiten gebe es daher schon „einen gewissen Zeitdruck. Aber wenn es nicht möglich ist, kann man es anders machen.“ Dass es mit dem neuen Glücksspielgesetz angesichts des Widerstands der Grünen nichts mehr werden könnte, weist Brunner von sich. Es gebe Gespräche, etwa „im Herbst“ mit Vizekanzler Werner Kogler.

Auch zur beschleunigten UVP-Prüfung laufen laut Brunner noch Gespräche. Die UVP-Novelle war schon in Begutachtung, und Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte am 25. Juli einen Beschluss im Parlament für den Herbst avisiert. „Die Gespräche laufen weiter“, sagt nun Brunner.