Reich: Bisher 50 anerkannte Impfschäden

1.619 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens durch die CoV-Impfung sind bis heute gestellt worden. Dem stehen rund 20 Mio. Impfungen gegenüber, wie Katharina Reich, Generaldirektorin für die öffentliche Gesundheit, heute im Ö1-Morgenjournal sagte. Die Zahl der Anträge befinde sich im Promillebereich, so Reich. „Bei 50 Fällen ist es zu einer Anerkennung des Impfschadens gekommen“, sagte sie.

Von 50 Fällen erhielten 38 eine einmalige Entschädigung in der Höhe von 2.000 Euro, berichtete Ö1 weiter. Zwölf Personen bekommen eine monatliche Rente von etwa 700 Euro.

„Das sind zum Beispiel Patienten, die aufgrund einer Herzmuskelentzündung, zum Beispiel bei einem vorher bestehenden Herzschaden, eine dauerhafte Leistungseinschränkung haben, oder es sind Patienten, die aufgrund einer Thrombose zum Beispiel einen Nervenschaden, eine Gehbeeinträchtigung erlitten haben“, sagte Reich.

Elf Beschwerden wegen abgelehnter Anträge

Somit wurde in 0,008 Prozent der Fälle ein Antrag auf Entschädigung für Impfschäden gestellt. Es gab mitunter auch einige Anträge, die ohne ärztlichen Befund gestellt wurden. An das Bundesverwaltungsgericht gingen bisher elf Beschwerden wegen der Ablehnung eines Impfschadenantrags. „In drei Fällen erfolgten Abweisungen, acht sind noch offen“, berichtete Ö1.

Laut Rudolf Schmitzberger, dem Leiter des Impfreferats der Ärztekammer, müsse bei der Thematik prinzipiell „zwischen Impfreaktionen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen“ unterschieden werden.

Ein Impfschaden sei nach seinen Worten eine „nicht vorauszusehende, schwerwiegende Impfnebenwirkung“. Als Impfreaktion werden hingegen „harmlose Beschwerden“, die im Rahmen der Immunantwort auf eine Impfung „prinzipiell und naturgemäß auftreten“, bezeichnet. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens hält er für „plausibel“.