Ausländische Investoren aus „unfreundlichen“ Staaten müssen möglicherweise beim Verkauf russischer Vermögenswerte drastische Abschläge in Kauf nehmen. Das Finanzministerium in Moskau veröffentlichte heute das Protokoll einer Sitzung der zuständigen Regierungskommission vom 22. Dezember, in dem über einen Abschlag von „mindestens 50 Prozent des Marktwertes“ die Rede ist.
Diskutiert wurde demnach auch eine Pflicht zu gewissen Zahlungen über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren oder von zehn Prozent des Wertes der Transaktion an den Staat. Betroffen wären „ausländische Personen, die mit ausländischen Staaten verbunden sind, die unfreundliche Handlungen gegen russische juristische und natürliche Personen begehen“.
Mit „unfreundlich“ werden in Russland Staaten bezeichnet, die nach dem Einrücken in die Ukraine Sanktionen verhängt haben. Dazu zählen etwa die EU-Staaten und die USA. Es blieb offen, wie die Regierung in Moskau die besprochenen Maßnahmen umsetzen würde und ob sie für jeden Verkauf gelten sollen.