Umstrittenes Ökosiegel für Atomenergie und Gas in Kraft

Mit heute gelten Atomenergie und Gas in der Europäischen Union als „nachhaltig“. Die Taxonomieverordnung von 2020 wird um diese beiden Energiequellen erweitert. Die Verordnung sieht eine Klassifizierung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten und damit verbundene Vorgaben für die Vermarktung von Finanzmarktprodukten vor. Wer Fonds oder Ähnliches als „ökologisch“ deklarieren will, muss die Anteile an nachhaltigen Investitionen offenlegen.

Ab dem neuen Jahr zählen dazu mit Abstrichen auch Atomenergie oder Gas. Der EU brachte der Schritt den Vorwurf des „Greenwashings“ ein. Österreich hat dagegen geklagt. Die deutsche Bundesregierung war zwar auch gegen die Einstufung von Atomenergie als nachhaltig, kann mit dem Teil zu Erdgas wegen dessen Bedeutung für die deutsche Industrie aber gut leben. Für Nuklearenergie macht sich vor allem Frankreich stark.