Rauch will Rechtsanspruch auf Pflegekarenz erweitern

Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) will den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz für pflegende Angehörige von vier Wochen auf drei Monate verlängern. „Wir werden uns jetzt intensiv daranmachen, insgesamt die Situation in der Pflege zu verbessern, und dazu gehört auch Pflegekarenz“, so Rauch heute im Ö1-Morgenjournal. Evaluieren will Rauch außerdem das Modell der Pflegeteilzeit.

Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit können für die Dauer von ein bis drei Monaten vereinbart werden – ein Rechtsanspruch darauf besteht bisher aber nur für vier Wochen. Pflegt man nahe Angehörige mit mindestens Pflegegeld der Stufe drei, erhält man bei der Pflegekarenz einen Betrag in der Höhe des Arbeitslosengeldes.

Pflegeteilzeit wenig genutzt

Seit der Einführung 2014 stieg die Zahl der Menschen, die Pflegekarenz in Anspruch nehmen, laut Daten des Sozialministeriums von 2.321 auf 3.921 (Jänner bis November 2022). Lediglich 131 Personen davon waren im vergangenen Jahr in Pflegeteilzeit. Dieses Modell will sich Rauch daher ganz grundlegend anschauen. „Wenn es nicht passt, dann muss man es abändern, weil 131 Personen Pflegeteilzeit für ganz Österreich, das ist unbefriedigend“, so Rauch.

Die Verlängerung des Anspruchs soll noch im ersten Quartal kommen. Die budgetären Voraussetzungen dafür seien geschaffen, hieß es gegenüber der APA aus dem Sozialministerium. Der Rechtsanspruch habe darüber hinaus in die jeweiligen Betriebsvereinbarungen oder Kollektivverträge Eingang zu finden, so ein Sprecher.

Zurückhaltend zeigte sich der Koalitionspartner. „Man muss sich das im Detail anschauen“, sagte ÖVP-Arbeitsminister Martin Kocher im Ö1-Mittagsjournal. Er betonte, dass es zu keiner weiteren Belastung von Unternehmen kommen dürfe. Er schaue sich aber jeden Vorschlag, der kommt, gerne an.

Sehr zufrieden mit dem Vorstoß ist dagegen die Präsidentin der Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger, Birgit Meinhard-Schiebel. Die Verlängerung des Rechtsanspruchs sei eine langjährige Forderung der Interessengemeinschaft.