Terrorprozess in Brüssel: Protest von sieben Angeklagten

Im Prozess um die islamistischen Terroranschläge von 2016 in Brüssel sind die inhaftierten Angeklagten heute nicht zur Gerichtsverhandlung erschienen. Damit protestierten die sieben Männer ihren Anwälten zufolge gegen regelmäßige Durchsuchungen, bei denen sie sich ausziehen müssen, wie die belgische Nachrichtenagentur Belga berichtete. Fünf der Beschuldigten hätten sich geweigert, ihre Zelle zu verlassen.

Die zwei anderen Männer hätten ihre Teilnahme verweigert, nachdem sie im Durchsuchungsraum dazu aufgefordert wurden, sich am Unterkörper zu entkleiden. Im Gerichtssaal anwesend waren Belga zufolge nur zwei weitere Angeklagte, die sich auf freiem Fuß befinden.

Seit Prozessbeginn im Dezember um die islamistischen Terroranschläge sind Durchsuchungen, bei denen die Angeklagten sich entkleiden müssen, immer wieder Streitthema. Nach Angaben von Belga erwirkten die Verteidiger im Dezember eine einstweilige Verfügung, die die regelmäßigen Leibesvisitationen untersagten.

Verhandlungen unterbrochen

Nach Informationen der Zeitung „La Libre“ kündigte die Präsidentin des Gerichts, Laurence Massart, an, den Generalkommissar der Bundespolizei einzubestellen, um mehr über den Umgang mit den Gefangenen zu erfahren. Sie wolle die Diskussionen, die den Prozess seit Wochen behinderten, beenden, hieß es. Bis dahin würden die Verhandlungen unterbrochen.

Die Angeklagten hatten schon kurz nach dem Prozessauftakt unverhältnismäßige Gewalt von Sicherheitskräften beim Transport ins Gericht kritisiert.

Bei den Angriffen am 22. März 2016 hatten drei Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) Bomben am Brüsseler Flughafen Zaventem und in einer U-Bahn-Station im EU-Viertel gezündet. Dabei wurden 32 Menschen getötet und Hunderte teils schwer verletzt.