Matura: Konflikt und Ärger über fehlende Leistung

Das Gesetz macht es möglich, dass jede Schülerin und jeder Schüler die mündliche Matura besteht, wenn sie oder er vorher im Jahreszeugnis zumindest mit einem Befriedigend beurteilt worden ist. Die Schulen bestätigen diese Praxis auf ORF-Anfrage. In den Bildungseinrichtungen ist der Ärger darüber groß, rechtlich ist es allerdings in Ordnung.

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