Tiroler Wirte dürfen doch mit CoV-Entschädigung rechnen

Die zwangsweise Schließung von Hotels und Lokalen in der Anfangsphase der Coronavirus-Pandemie hat nach wie vor juristische Nachspiele. Während Hoteliers eine Entschädigung nach dem Epidemiegesetz zugesprochen worden war, gingen die Gastrobetriebe leer aus. Doch nun liegen Urteile vor. Den Wirten stehen Zahlungen zu.

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