Wahlrecht: Gemeinden und Städte fürchten Zusatzbelastung

Nach der Stadt Wien fürchten auch Gemeinde- und Städtebund finanzielle Zusatzbelastungen durch die geplante Wahlrechtsnovelle. In dieser soll die Vergütung für Mitglieder der Wahlbehörden vereinheitlicht und angehoben worden. Außerdem ist festgeschrieben, dass alle Wahllokale barrierefrei sein müssen. Die Gemeinden wollen auch die Möglichkeit für Wahlkartenwähler und -wählerinnen abschaffen, ihre Stimme am Wahltag in fremden Sprengeln abzugeben.

Mit der Novelle sollen etwa in Sprengelwahlbehörden österreichweit einheitlich bei einer Wahlzeit von mehr als sechs Stunden 100 Euro bezahlt werden. Sowohl Gemeinden als auch Städte fordern daher eine Anhebung der Pauschalentschädigung für die Gemeinden. Diese ist in der Nationalratswahlordnung mit 75 Cent pro Wahlberechtigtem bzw. pro Wahlberechtigter festgeschrieben und wurde im Vorjahr auf 94 Cent angehoben.

Mögliche Reduktion der Wahllokale

Umstritten ist auch die in der Novelle festgeschriebene Barrierefreiheit aller Wahllokale. Derzeit ist nur vorgesehen, dass in jeder Gemeinde (in Wien in jedem Bezirk) „zumindest ein für Menschen mit körperlicher Behinderung barrierefrei erreichbares Wahllokal vorhanden ist“. Die Umstellung sei „mit einem immensen Aufwand und Kosten verbunden“, schreibt etwa der Gemeindebund.

Viele der derzeit als Wahllokale genutzten Gebäude stehen außerdem gar nicht im Eigentum der Gemeinde. Als Folge könne es daher zu einer Reduktion der Zahl der Wahllokale kommen. Ganz anders der Behindertenrat: Dieser sieht die Festschreibung der Barrierefreiheit aller Wahllokale in seiner Stellungnahme sogar als „Herzstück“ der Novelle.